Hoheitliche Rechte

Hoheitliche Rechte sind Rechte, welche nur der Staat hat. Im Gegensatz zum Gewaltmonopol geht es hier nicht um die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung des öffentlichen Friedens, sondern auch um die Ordnung und der allgemeinen Sicherheit des Staates. So sind hoheitliche Rechte nicht nur das Regeln von öffentlichen Angelegenheiten wie z.B. das Regeln des Verkehrs, sondern können auch – mit Durchsuchungsbefehl oder bei Gefahr im Verzug – im privaten Sektor angewendet werden.

Private Sicherheitsmitarbeiter dürfen hingegen nicht für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen, es sei denn sie bekommen hoheitliche Rechte direkt im Zuge einer Public Private Partnership übertragen. Andere seltene Ausnahmen: Schutz von Bundeswehrflächen, Flughäfen oder Atomkraftwerken; Hier sind hoheitliche Rechte aber stark eingeschränkt und sehr genau festgelegt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.