Grundlagen des Umweltschutzes

Ziele, Prinzipien und Rechtsvorschriften

Ziel des Umweltschutzes ist es, die natürliche Umwelt, also Luft, Boden, Gewässer, Pflanzen und Tiere, zu schützen. Verankert ist dieser Schutz gesetzliche im Artikel 20a des Grundgesetzes, dort heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die zukünftigen Generationen die natürliche Lebensgrundlage und die Tiere im Rahmen der Verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehen Gewalt und die Rechtsprechung“. Außerdem haben auch andere Gesetze umweltrechtliche Bedeutung, wie zum Beispiel Artikel 2 des GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit). Sie verpflichten die staatliche Gewalt zum Schutze der Bürger durch Belastungen der Umwelt.

Prinzipien

Der Staat ist in erster Linie also für den Umweltschutz verantwortlich, daher sind die meisten Teile dem Verwaltungsrecht (öffentliche Behörden) zuzuordnen. Diese Behörden dürfen nur in private Belange eingreifen, wenn ein Recht dafür existiert. Sie können unter anderem etwas verbieten, etwas genehmigen/die Erlaubnis erteilen.

Vorsorgeprinzip

Vorbeugender Umweltschutz quasi:

  • Festlegung von Emissionsgrenzen
  • Verbote
  • Genehmigungspflichten

Verursacherprinzip

Wer einen Umweltschaden verursacht, hat für die Beseitigung von Umwelt Belastungen zu zahlen.

Gemeinlastenprinzip

Manche Kosten können der Allgemeinheit bzw. einer Gruppe von Benutzern aufgetragen werden, wie zum Beispiel:

  • Kraftfahrzeugsteuern
  • Ökosteuern
  • Umweltabgaben
  • Gebühren

Kooperationsprinzip

Umweltschutz ist zwar Staatsverantwortung, allerdings sollten alle gesellschaftlichen und staatlichen Kräfte bei der Realisierung umweltpolitischer Ziele zusammenwirken. Jeder ist gefordert!

Beispiel hier sind Bildung von Arbeitskreisen oder auch die Anhörung von Beteiligten

Aufgabengebiete des betrieblichen Umweltschutzes

Die Aufgaben für einen betrieblichen Umweltschutz sind in §1 des BImSchG (BundesImissionenSchutzGesetz) verankert. Dort sind Ziel und Zwecke (Schutz von Mensch, Tiere, Umwelt gegen schädliche Umwelteinwirkungen / Vermeidung und Verminderung von Emissionen) festgelegt.

Immissionen: Einwirkende Luftverunreinigungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Luft, Boden, Wasser

Emissionen: Ausgehende Luftverunreinigungen von Anlagen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Luft, Boden, Wasser

Luftverunreinigungen sind Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft. Dies geschieht am häufigsten durch Rauch, Abgase, Staub, Ruß, Aerosole usw.

Abfälle sind Stoffe oder Gegenstände, die sich ihr Besitzer entledigen will, entledigen muss oder entledigt hat.