Vorbeugende Maßnahmen zur Brandverhütung
Beim vorbeugenden Brandschutz kommt es im wesentlichen auf diese Dinge an:
- Verhinderung eines Brandausbruches
- Verhinderung einer Brandausweitung
- Sicherung der Rettungswege
Alle diese Dinge werden in den 3 Säulen des vorbeugenden Brandschutzes gewährleistet:
Technische Maßnahmen – z.B.:
- Brandmeldeanlagen
- Löschanlagen
- Rauchabzugsanlagen
- Löschwasserversorgung /-entsorgung
Organisatorische Maßnahmen – z.B.:
- Bereitstellung einer Werkfeuerwehr
- Erstellen und Pflegen einer Brandschutzordnung
- Erstellen von Alarmplänen
- Erstellen von Feuerwehreinsatzplänen
- Erstellen von Räumungs- und Gefahrenabwehrplänen
- Organisation der betrieblichen Brandschutzkontrollen (Funktion und Zugänglichkeit aller Brandschutzeinrichtungen, Fluchtwegüberprüfungen etc.)
- Erstellen von Betriebsanweisungen für den Umgang mit gefährlichen Stoffen
- Erlassen von Rauch- und Feuerverboten für gefährdete Bereiche im Betrieb
Bauliche Maßnahmen – z.B.:
- Standort des Gebäudes
- Brandabschnittsbildung
- geeignete Architektur
- Brandschutztüren / Fenster
- Baumaterial ( Feuerwiderstandsklasse / Feuerwiderstandsdauer )
- Fluchtwege
- Notausgänge
Lagerung brennbarer Stoffe
In einem Umkreis von 2m um einer Feuerstätte oder Heizeinrichtung dürfen in Betriebsstätten keine brennbaren Materialen gelagert werden! Weiterhin dürfen hocherhitzte oder hochentzündliche Materialien nur in dafür vorgesehene oder fest verschlossenen Behältnissen gelagert werden. Eine Entsorgung von brennenden oder hocherhitzten Stoffen in normalen Entsorgungsbehältern ist nicht erlaubt, auch diese Art von Abfällen gehören in sicheres Behältnis.
Vermeidung von Brandrisiken
- keine Glut oder entzündliche Stoffe in normalen Mülleimern entsorgen
- falsche Lagerung von brennbaren Materialien vermeiden (siehe oben)
- Einhaltung von Rauchverboten in gekennzeichneten Bereichen
- Arbeiten mit offener Flamme nur gegen Genehmigung / unter Aufsicht UND durch entsprechende Maßnahmen schützen
- Verbot von Feuer in explosionsgefährdeten Bereichen
- Nichtverwendung von funkenbildenden Werkzeugen in explosionsgefährdeten Bereichen
Brandschutzkontrolle
Brandschutzordnung Teil A B C
Teil der Brandschutzordnung | Zielgruppe | Inhalt |
A | Alle Mitarbeiter und Besucher | „Verhalten im Brandfall“ – Ein Aushang, der überall im Betrieb für alle sichtbar angebracht wird. |
B | Alle Mitarbeiter | Maßnahmen zur Verhütung von Bränden + die Brandschutzordnung Teil A ( „Verhalten im Brandfall“ ) – Wird an die Mitarbeiter ausgegeben und einmal jährlich überprüft/unterwiesen. |
C | Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben (Brandschutzbeauftragter usw.) | Festlegungen und Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz im Betrieb / Struktur der Brandschutzorganisation / Anweisungen für Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer |
Überprüfung von Brandschutzeinrichtungen auf:
- Zugänglichkeit
- Funktion (ggf. Sichtprüfung)
- Vollzähligkeit
- Unversehrtheit
- Kontrolle der organisatorischen Festlegungen des Brandschutzes um das Brandrisiko gering zu halten. Zum Beispiel die Reduzierung von Brandlasten am Arbeitsplatz.