Wenn ein Fall/Sachverhalt in 2 oder mehreren Rechtsnormen geregelt wird, so wird immer die “ranghöhere” Rechtsnorm angewendet. Doch welches Rechtsnorm ist höher anzusiedeln als eine andere? Geregelt wird das mit der Normenhierarchie, die auf Grundlage des Artikels 31 GG (“Bundesrecht bricht Landesrecht”) der Verfassung aufbaut.
Der Ausdruck/Name “Normenhierarchie” beschreibt sinngemäß die Hierarchie – also die Rangordnung – der Normen im Staat. Unter Norm verstehen wir im rechtlichen Sinne natürlich die Rechtsnorm. Rechtsnormen sind – um es nicht komplizierter zu machen, und wie wir sie hauptsächlich kennen: Gesetze, Verordnungen und Satzungen. Kurzum: Die Normenhierarchie sagt uns, welche/s Gesetz/Verordnung/Satzung wichtiger und ranghöher einzuordnen und somit anzuwenden ist.
Im Grunde ist das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes das ranghöchste Gesetz, welches über allen anderen steht. In der Praxis ist es aber so, dass durch die Entwicklung der Europäischen Union (EU) das Europarecht als ranghöchstes Gesetz für die Bundesbürger Deutschlands anzuwenden ist. Verordnungen und Richtlinien der EU – aller 3 Gewalten (Legislative/Exekutive, Judikative) – sind dabei zu beachten. Besonderer Hinweis an dieser Stelle: Die Rechtsnormen der EU sind nur vorrangig, wenn sie nicht in die Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland eingreifen.
Normenhierarchie
1a. Europarecht
Hier gelten alle Verordnungen und Richtlinien. Verordnungen der EU gelten mit sofortiger Wirkung auch für den Mitgliedsstaat, jedes nationale Gesetz welches der verabschiedeten Verordnung widerspricht ist sofort nichtig. Richtlinien der EU müssen von dem Mitgliedsstaat fristgerecht (also in einem bestimmten Zeitraum) umgesetzt werden, dass die Absicht des Ziels erreicht wird.
Die Rechtsnormen der EU gelten nur, wenn keine tragenden Grundwerte und Leitideen der BRD aus der Verfassung beeinträchtigt werden! Es gilt hier auch keine Über- oder Unterordnungsverhältnis gegenüber dem Grundgesetz, das EU-Recht muss mit den Grundwerten der Verfassung übereinkommen.
1b. Grundgesetz / Verfassung
Die Legislative ist an die Verfassung gebunden, Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht.
3. Bundesrecht
3.1. Formelle Gesetze/Formell-Materielle Gesetze
Formelle Gesetze werden direkt vom Parlament (Legislative) erlassen und sind ohne Allgemeinverbindlichkeit. Sie gelten nur für das Parlament und werden daher auch Parlamentsgesetze genannt.
Formell-Materielle Gesetze werden auch von der Legislative, also vom Parlament, erlassen haben aber eine Allgemeinverbindlichkeit. Beispiele.: BGB, StGB, StVG
3.2. Rechtsverordnungen
Rechtsverordnungen sind materielle Gesetze und werden von der Exekutive verabschiedet. Sie sind auch Allgemeinverbindlich aber den formell-materiellen Gesetzen untergeordnet. Beispiele.: StPO, StVO, ZPO Hinweis.: Durchbrechung der Gewaltenteilung!
4. Landesrecht
4.1. Landesverfassung
4.2. Sonstiges Landesrecht
4.3. (Formelle) Gesetze auf Landesebene
5. Satzungen
Satzungen sind materielle Gesetze, welche von der Exekutive verabschiedet werden. Sie haben keine Allgemeinverbindlichkeit, sondern gelten für eigene Körperschaften, Institutionen, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts um ihre Angelegenheiten selbst zu verwalten (Selbstverwaltung, Satzungsrecht). Das Satzungsrecht muss den Körperschaften erst verliehen werden, es gilt nicht per (Grund-)Gesetz.
6. Verwaltungsvorschriften
Verwaltungsvorschriften benötigen im Normalfall keiner Rechtsgrundlage, da sie lediglich intern angewendet und keine Außenwirkung haben.
7. Nicht kodifizierte Rechtsquellen
Gewohnheitsrecht
Das Gewohnheitsrecht kann nur dann angewendet werden, wenn eine allgemeine Rechtsüberzeugung vorliegt, welche das über einen gewissen (längeren) Zeitraum praktizierte Verhalten zwingend geboten rechtfertigt. Es wird nur dann angewendet, wenn kein kodifiziertes Recht vorliegt.
Richterrecht
Das Richterrecht entwickelt sich mit ständiger übereinstimmender Rechtsprechung der Gerichte, die bei ihrer Urteilsfindung (sprich einer Entscheidung über einen Sachverhalt) auf die gefällten Entscheidungen, bzw. Rechtsprechungungen, berücksicht werden. Beispiele: Urteile sämtlicher Gerichte.
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
erstma danke super Hilfe <3
ihre oder meine Feinde?? (^^) haha
komischerweise wird ihre Seite über meine Normale IP nicht mehr angezeigt, über VPN gehts dann auf einmal .. FINDET DA ETWA ZENSUR StA(a)T(T)? ^^ lg