Unter dem Einsatz von Technischen, Organisatorischen und Personellen Maßnahmen werden im Objektschutz- und Seperatwachdienst Objekte und ihre Sonderbereiche samt aller sich darin befindlichen Personen gesichert.
- Schutz aller Rechtsgüter gegen Störungen, Beschädigungen, Zerstörungen etc. (Eigentum->Gebäude, Anlagen, Geräte, Parkplätze, Einrichtungen, Wohnung usw.) und des Unternehmens selber (Datenschutz, Leben und Gesundheit der Mitarbeiter…)
- Den laufenden Betrieb bzw. Zustände sichern
- Schutz privater Rechte einhalten/gewährleisten
Je nach Gefährdungspotenzial können im Objektschutz die unterschiedlichsten Gefährdungen auftreten:
- Sachbeschädigungen (Eigentumsverletzungen)
- Ausspähung, Werksspionage (z.B Datenschutz)
- Hausfriedensbruch/Verbotene Eigenmacht
- Bedrohungen/Drohungen -> Bombendrohung
- Diebstahl
- Brandanschläge
- Demonstrationen
- Körperverletzungen
- Erpressungsdelikte
- Betriebsstörungen/-risiken (z.B. Gefahrstoff-Unfälle)
- Naturkatastrophen/-ereignisse (z.B. Parkflächenabsenkung nach Starkregen)
Damit der Sicherheitsmitarbeiter die unterschiedlichen Gefährdungspotenziale erkennt und die zukünftigen auch mitbekommt, so sollte er immer über folgende Sachen informiert sein:
- Lagebild von Extremismus und ihre Störergruppen
- Angriffsziele, Aktionen und die Vorgehensweise von Störergruppen
- Bestreifungsprioritäten
Aufgrund unterschiedlichster Interessen der jeweiligen Firmen/Kunden, sind die zu schützenden Objekte nicht immer gleich gewichtet. So ergeben sich aus dem Image der Firma und die Bedeutsamkeit ihrer Objekte andere Schutzbedürfnisse als bei anderen Firmen. Das können sein:
- Verwaltungsgebäude
- Forschungsgebäude
- Rechenzentren
- Versorgungsknotenpunkte
- NSL / ALZ / Zentralen von hilfeleistenden Stellen
- Produktionsstätten
- Energieversorgungsanlagen
- Fuhrparks
Schutzziele werden als Gesamt- und Einzelschutzziele definiert: Gesamtschutzziele wie z.B. der Schutz der Firma gegen Anschläge oder Kriminalität. Einzelschutzziele wie die Sicherung des Rechenzentrums oder des Fuhrparks.
Eine Objekteinweisung sollte folgendes beinhalten:
- Bezeichnung des Objekts -> Schutzziele
- Objekt-Bedeutung für den Betrieb
- Bestimmte Anfälligkeiten für störende Handlungen (Gab es gezielte Störmaßnahmen am Objekt?)
- Annäherungs- und Fluchtwege für Täter
- Verkehrswege, Rettungswege, Fluchtwege
- Sicherungsmaßnahmen und Aufgaben
- Sicherheits- und Sicherungseinrichtungen
- Benachrichtigungswege
- Alarmtechnik, Alarmpläne
Objektschwachstellen könnten sein:
- Türen, Fenster, sonstige Ein- und Ausgänge
- Fehlende oder defekte Schließanlagen
- Defekte Zäune
- Ungesicherte / Unüberwachte (z.B durch Magnetkontakte) Notausgänge
- Schwache/Unzureichende Beleuchtung
- Schatten durch Bewuchs und/oder Beleuchtungen im engeren Umfeld des Gebäudes
- Leichte Erreichbarkeit von oberen Stockwerken eines Gebäudes (z.B. Feuertreppen, -leitern, Fluchtbalkone)
- Ungesicherte Schächte oder Kanäle
Wesentliche Maßnahmen für eine Objektbezogene Dienstanweisung könnten sein:
- Abfolge des Anfahrens oder der Begehung vom Objekt
- Vorgehensweisen im Objektschutz allgemein
- Umfeldbeobachtung / Umfeldsicherung
- Schwerpunktkontrollen
- Meldepflicht bei bestimmten Erkenntnissen (Soll-Ist-Vergleich, Normabweichungen)
- Weitergabe von erkannten Veränderungen an die nächste Schicht
- Dokumentation im Wachbuch bzw. Weitermelden an zuständige Stellen (Meldewesen, Verteiler, Alarmierungsabläufe)
Meldepflichtige Erkenntnisse sind z.B.:
- Sachbeschädigungen
- Beschmierungen, Sprüh- oder Klebeaktionen
- Auftreten von verdächtigen Gruppierungen
- Feststellung von Ausspähungen
- Drohungen (Bombendrohung)
- Flyer-Aktionen
- sonstige Angriffe auf bestimmte Schutzziele/-objekte
Tätigkeiten und Vorgehensweisen im Objektschutz im Allgemeinen
- Umfeldbeobachtung: Verdächtige Personen, Fahrzeuge, Gerätschaften, Zustände weiträumig erkennen
- Erkennen und Handeln bei akuten oder drohenden Gefahren
- Annäherung an Personen unauffällig -> Überraschendes Erscheinen
- Einhaltung der Kommunikationsprinzipien
- Meldung bei Gefahren unverzüglich absetzen
- Eigensicherung beachten: Alleiniges Eingreifen absichern bzw…
- Falls erforderlich: Verstärkung anfordern
- Alarmverfolgung/-überprüfung am Objekt und Ursachenfeststellung (in Abstimmung mit NSL)
- Sicherheitsmaßnahmen für gefährdete Personen ergreifen
- Hilfeleistende Stellen (Polizei/Feuerwehr/Rettungsdienste) alarmieren
- Hilfeleistende Kräfte vor Ort einweisen
- Hilfeleistende Kräfte vor Ort unterstützen, falls erforderlich/hilfreich (Sicherheitsmaßnahmen einleiten)
- Schadensbegrenzung in bestimmten Fällen, z.B. Haustechniker informieren
Tätigkeiten und Vorgehensweisen im Objekt, in speziellem:
Außenkontrollen
- Im Grunde genommen alle verdächtigen Spuren und Auffälligkeiten (z.B. Kratzer, Risse, Ablegespuren, Druckstellen, Quetschungen oder auch Geräte an Fassetc.) an: Türen, Fenstern, Kanälen, Fassaden, Brüstungen, Simsen, Glasfassaden, Glaswänden, Verglasungen, Kanaldeckeln, Schächten, Briefkästen, Tanklagern, Containern, Glaslagern, Treppenabgängen, Notausgängen, Gitterroste
- Übersteigspuren an Zäunen, Mauern, Gittern (Sicherheits-Umfriedung)
- Veränderungen am Bewuchs oder Boden im Umfeld
- Angelehnte oder versteckte Hilfsmittel (z.B. Leiter) an Außenwänden, Zaunanlagen
- Abgelegte Gegenstände (Pakete, Rohre, Kabel…), die dort nicht hingehören oder gar herrenlos (Koffer) scheinen
- Laufspuren im Rasen (zu Türen)
- abgestellte / ortsunübliche / verdächtige Fahrzeuge bzw. Mofas, Fahrräder
- Falschparker
- Unberechtigter Aufenthalt von Personen auf dem Gelände
- Unversehrtheit von Sicherheitseinrichtungen und ihren Funktionen (soweit möglich), z.B. Ampeln, Schranken, Kameraanlage, Zugangskontrollsysteme
- Intaktheit der Beschilderung/Beleuchtung
- Zugänglichkeit von Fluchtwegen oder zu Sammeplätzen
- Ansammlungen von Gruppen / verdächtigen Personen (Observation? Spionage? Fotos? Notizen?)
- Umweltverschmutzung durch Mitarbeiter / Fremde
- Schäden durch Umwelteinflüsse
- Schäden durch Fahrzeuge
- Schäden durch Mitarbeiter
- Flyeraktionen
- Ordnungsgemäßer Verschluss von Türen und Fenstern
Innenkontrollen
- Ordnungsgemäßer Verschluss von Türen und Fenstern
- Verschluss von Räumen (Technik/Elekro) bzw. Sonderbereichen
- Verschlusskontrolle vom Geschäftsführungsbereich
- Verschluss/Defekte an Warenannahme, Ein- und Ausfahrten, Tiefgarage
- Unerlaubtes Verweilen von Personal/Fremdfirmen zu bestimmten Zeiten/an bestimmten Orten
- Notrufüberprüfung in Fahrstühlen/Behinderten WCs, Sprechstellen etc.
- Beschilderung intakt (Fluchtwege, Rauchverbot)
- Abschaltung von Elektrogeräten
- Feuerlöscherkontrollen
- Verplombung von Notausgängen
Tiefgaragenkontrollen
- Parkmarkierungen gut sichtbar?
- Stehen Autos ordnungsgemäß in den Parkmarkierungen?
- Gefahr aufgrund Witterungsverhältnisse (Belag nass/ Frost)
- Zugänglichkeit von Fluchtwegen oder zu Brandabschnitte/-türen
- Feuerlöscherkontrollen
- Mängel an parkenden Fahrzeugen
- Beleuchtung intakt?
- Beschilderung intakt?
- Einhalten von Geschwindigkeiten/Fahrverhalten
- Verweilen fremde/unbekannte Personen in der TG?
- Verschluss von Technik-/Elektroräumen
Anlieferungskontrollen ( Warenannahme )
- Abgestellte Waren/Pakete/Behältnisse auf der Rampe
- Witterungsverhältnisse (Gefahr für Fahrzeuge auf Belag?)
- Nutzung nur zum Be- und Entladen
- Ladungskontrolle
- Lebensmittelkontrollen (nur durch med. Berechtigte!)
- Lieferschein/Ladegut vergleichen/kontrollieren
- Entfernung von unberechtigten Dauerparkern
- Fahrverhalten/Geschwindigkeiten einhalten
- Verbleib der Anlieferer bei Differenzen
- Verwiegekontrolle durchführen