Inhalt und Umfang
Im wesentlichen lenken sich die Kontrollen von baulich-technischen Brandschutzeinrichtungen auf Vollzähligkeit, Funktion, Zugänglichkeit und Unversehrtheit dessen. Unterschieden werden muss, welche Kontrollen von Brandschutzeinrichtungen vom Sicherheitsmitarbeiter durchgeführt werden dürfen und welche Brandschutzeinrichtungen vom Fachmann überprüft werden müssen. Beispielsweise darf der Sicherheitsmitarbeiter nicht den Fülldruck eines Feuerlöschers oder die Funktion eines Brandmelders überprüfen, dazu benötigt man extra geschultes Personal, welches meistens auch für die Wartung der Brandschutzeinrichtungen zuständig ist. Ob aber überall noch (gültige) Feuerlöscher vorhanden sind oder die Fluchtwegbeleuchtung im Gebäude intakt ist, kann der Sicherheitsmitarbeiter überprüfen.
Bauliche Brandschutzeinrichten sind z.B.
- Das Gebäude an sich (Verbautes Material/Widerstandsklassen/-dauer) und wie es aufgebaut ist (Architektur)
- Brandabschnitte
- Brandschutztüren / Fenster
- Fluchtwege
- Notausgänge
Technische Brandschutzeinrichtungen sind z.B.:
- Brandmeldeanlagen (Brandmelder/ Alarmgeber etc.)
- Handfeuerlöscher
- Wandhydranten
- Löschanlagen
- Rauchabzugsanlagen
- Löschwasserversorgung /-entsorgung
Prüfung auf erkennbare Mängel
Vollzähligkeit:
Sind alle Feuerlöscher an Ort und Stelle? Sind alle Brandschutz-Hinweise (Brandschutzordnung Teil A / Fluchtweg-Hinweise) noch an ihrem Platz?
Funktion:
Lassen sich Fluchttüren und Fenster im Brandfall öffnen? Schließen die Brandwände ordentlich? Sind irgendwo Brandschutztüren verkeilt? Funktionieren alle Fluchtwegbeleuchtungen?
Zugänglichkeit:
Sind die Fluchtwege nicht zugestellt, kommen alle Menschen im Brandfall ungehindert hinaus? Werden Brandlasten und gefährliche Stoffe korrekt gelagert? Kann die Feuerwehr die Hydranten problemlos erreichen?
Unversehrtheit:
Wurden Geräte und Einrichtungen nicht manipuliert und beschädigt? Sichtprüfung!
Maßnahmen bei Mängelfeststellung
Defekte bzw. mangelhafte Zustände von Brandschutzeinrichtungen melden und reparieren/warten lassen. Falschparker, die Hilfskräfte behindern könnten, entfernen lassen. Zugestellte Fluchtwege räumen lassen. Material umlagern lassen.