Grundlagen des Brandschutzes

Gesetzliche Bestimmungen

Die gesetzliche Pflicht für den Brandschutz obliegt dem Unternehmer!

Sie ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften:

  • Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG)
  • dem Bauordnungsrecht
  • den Unfallverhütungsvorschriften der BG ( DGUV V1)
  • den Vorschriften der Schadensversicherer
  • den Vorschriften und Richtlinien vom Deutschen Institut für Normung (DIN)

Auszug aus der DGUV V1 §22:

[alert-success]§22 Notfallmaßnahmen (1) Der Unternehmer hat entsprechend §10 Arbeitsschutzgesetz die Maßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen, die insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen und von sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs geboten sind. (2)Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. [/alert-success]

Wirtschaftliche Bedeutung

Pro Jahr gibt es in Deutschland fast 200.000 Brände mit einem Gesamtschaden von etwa 3 Mrd. Euro!

Nur 23% der Betriebe, die einen Großbrand (einem Schaden von über 1 Mio. Euro) hatten, schaffen wieder den Anschluss an den Markt. Viele Arbeitnehmer, die ihre Arbeit durch einen Brand verloren, finden je nach Lage keine neuen Arbeitsplätze. Daher sind bei Bränden nicht nur soziale Grundbedürfnisse gefährdet, es leidet auch die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Verbrennungsvorgang

Eine Verbrennung ist eine chemische Reaktion, bei der sich ein Stoff mit Sauerstoff verbindet. Infolge dessen kommt es in den meisten Fällen zu einer Licht- und Wärmeentwicklung.

Um einen Brand entstehen zu lassen müssen 4 Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Sauerstoff von über 15% (In der normalen Luft sind es 21%)
  • Brennbarer Stoff
  • Richtiges Verhältnis von Sauerstoff<->Brennbarer Stoff
  • Zündquelle/Zündtemperatur

Feuer ist eine Begleiterscheinung bei Verbrennungsvorgängen, es tritt in Form von Flammen und/oder Glut auf.

Gasförmige, flüssige und feste Stoffe, die beim Erwärmen flüssig werden oder dabei Gase oder Dämpfe bilden verbrennen meist mit Flammen – z.B.: Gase, Benzin und Wachs.

Mit Flammen und Glut verbrennen Stoffe, die bei der Erwärmung in gasförmige Bestandteile und festen Kohlenstoff zersetzen – z.B.: Holz, Papier, Kohlen.

Nur mit Glut brennen feste Stoffe, die künstlich entgast sind und brennbare Metalle – z.B.: Holzkohle und Magnesium.