Gefahrenmeldeanlagen

Gefahrenmeldeanlage ist der Überbegriff für Fernmeldeanlagen, die bei Einbruch, Brand oder Überfall zuverlässig die Gefahr für Personen und/oder Sachen elektronisch übermitteln – selbsttätig oder manuell. Die Erfassung von Störungen oder Sabotage sowie die Überwachung der Übertragungswege zur hilfeleistenden Stelle ist für ein funktionierendes System Voraussetzung.

Bestandteile einer GMA sind:

Zentrale: Die Einheit überwacht die Meldelinien (Melder und Koppler), die Meldekriterien/den Meldezustand und die Stromversorgung.

Stromversorgung: Eine netzunabhängige Stromversorgung soll einen Betrieb im Falle eines Stromausfalls für mind. 60 Stunden gewährleisten.

Meldelinien: Sie sind die Verbindung zwischen Melder und Meldezentrale, sozusagen werden die Informationen von Melder/Koppler an die Meldezentrale übertragen.

Melder (Sensoren): Melder und Sensoren detektieren automatisch Abweichungen vom Ist-Zustand und geben die Information an die Meldezentrale weiter. Neben den automatischen Meldern/Sensoren gibt es auch manuelle Melder (Druckknopf).

Signalgeber: Sie dienen der optischen und akustischen Alarmierung.

Übertragungseinrichtung: Sie dient der Verbindung zwischen GMA und hilfeleistender Stelle.

Registriereinrichtung (Ereignisspeicher bzw. Protokolldrucker): Bei mehr als 50 Meldergruppen wird eine Aufzeichnung von Meldungen mit Datum und Uhrzeit gefordert. Es muss sichergestellt werden, dass die Meldungen nicht verloren gehen.

Zusatzgeräte: Es können z.B. automatische Wahl und Ansagegeräte als Übertragungseinrichtung für die Alarmmeldung über Telefonleitungen eingesetzt werden.

Es gibt 3 Arten von Gefahrenmeldeanlagen:

Einbruchmeldeanlage

Eine Einbruchmeldeanlage dient der automatischen Überwachung von Gegenständen auf Wegnahme und der Überwachung von Flächen und Räumen auf unbefugtes Eindringen. Ein Alarm kann von einer hilfeleistenden Stelle (NSL) entgegengenommen und bearbeitet werden -> Hilfsmaßnahmen und Intervention.

Die Sensoren sind ununterbrochen aktiv oder werden von einer Scharfschalteinrichtung ein- und ausgeschaltet. Eine Einbruchmeldeanlage wird zum Beispiel ausgelöst, wenn eine Tür oder ein Fenster unbefugt geöffnet wird, eine Fensterscheibe zu Bruch geht oder ein Raum unbefugt betreten wird. Eingeteilt werden EMAs in den VdS-Klassen A, B und C. Umso höher die Klasse, umso besser ist der Sabotageschutz und höher der Überwachungsumfang der EMA. Außerdem unterscheiden sich die EMAs in der Art der Alarmierung:

Interner Alarm: Dient zur Alarmierung der Personen, die sich im Objekt aufhalten. Alarm ist nur für Anwesende wahrnehmbar (optisch/akustisch).

Externer Alarm: Dient auch zur Alarmierung von Nachbarn/Passanten, um Hilfe zu rufen (Polizei) dabei bekommt der Einbrecher mit, dass Alarm ausgelöst wurde. Ein Externsignalgeber kann auch nur im Objekt angebracht werden, dieser hat dann eine Abschreckungsfunktion.

Fernalarm: Dient zur Alarmierung von hilfeleistenden Stellen (z.B. Wachunternehmen über Telefonleitung) ohne, dass der Täter etwas von seiner Entdeckung mitbekommt.

Einbruchmelder

  • Elektro-mechanische Melder: Magnetkontakt, Riegelkontakt, Alarmdrahtglas, Spanndrahtmelder
  • Elektro-akustische Melder: Glasbruchmelder, Körperschallmelder, Ultraschallbewegungsmelder
  • Elektro-optische Melder: Infrarotbewegungsmelder, Infrarotschranke
  • Elektronische Melder: Mikrowellenbewegungsmelder, Kapazitivmelder

Beispiele:

Glasbruchmelder: Der Glasbruchmelder reagiert auf Schallwellen. Ein passiver Glasbruchmelder wird direkt auf eine Glasscheibe geklebt und erfasst hochfrequente Schallwellen, die beim Bruch von Glas entstehen und löst darauf Alarm aus. Ein aktiver Glasbruchmelder besteht aus Sender und Empfänger; Der Sender schickt Schallwellen über das Glas zum Empfänger-> wird das Glas zerstört, können die Schallwellen nicht mehr beim Empfänger ankommen und es wird Alarm ausgelöst.

Körperschallmelder: Sie werden starr mit einem zu schützenden Objekt verbunden und werden ausgelöst sobald sie einbruchtypische Schwingungen erfassen.

Infrarotbewegungsmelder: Dient zur Überwachung von Innenräumen auf unberechtigtes Betreten. Er „misst“ durch einen Pyrosensor den Temperaturunterschied, wenn eine Person in das überwachte „Sichtfeld“ eintritt.

Magnetkontakte: Hauptsächlich überwachen Magnetkontakte den Zustand von Fenster und Türen. Bei einer scharfgeschalteten EMA könnte der fehlende Kontakt zweier ansonsten geschlossenen Kontakte einen Alarm auslösen.

 

Überfallmeldeanlage

Eine Überfallmeldeanlage dient dem Melden eines Überfalls durch manuelles Auslösen einer Person. Der Alarm kann bei der Polizei oder einer hilfeleistenden Stelle entgegengenommen werden. Eine Überfallmeldeanlage kann als System für sich eingerichtet werden oder aber auch als Aufschaltung in einer Einbruchmeldeanlage arbeiten.

  • ÜMA darf nicht vom Betreiber abschaltbar sein!
  • Eine ausgelöste Meldung darf vom Betreiber nicht rückstellbar sein!
  • Einsatz von externen Alarmgebern ist nicht zulässig!
  • Alarm zur Polizei (stiller Alarm) ist empfohlen.
  • Alarm darf niemals örtlich erfolgen, um Personen durch unvorhersehbare Reaktionen des Täters nicht zu gefährden.
  • An Kassen kann ein von Federkontakten gehaltener Geldschein als Auslöser fungieren.
  • Notrufcodierungen werden auch an Kassen eingesetzt; Wird ein bestimmter Code eingegeben, wird Alarm ausgelöst.
  • Auch Kontaktflächen und Tretleisten können Alarm auslösen, werden bewegliche Magnetkontakte verändert, wird Alarm ausgelöst.

 

Brandmeldeanlage

Eine Brandmeldeanlage dient dem automatischen und manuellen Melden von Rauch, Feuer, Wärme(-unterschied) an eine hilfesleistenden Stelle und/oder lösen selbstständig aus (Schließen von Brandschutztüren/Brandabschnitten, öffnen von Rauch- und Wärmeabzugsfenstern).

Grundsätzliche gibt es 3 verschiedene Arten von Brandschutzmeldern:

Rauchmelder: Rauchmelder werden unterschieden als Ionisationsmelder und optischen Rauchmeldern. Ionisationsmelder eigenen sich für die Erkennung kleiner Rauchpartikel, die bei offenen Bränden entstehen. Optische Rauchmelder (Streulichtmelder) eignen sich eher für die Erkennung von Bränden, bei welchen große Rauchpartikel entstehen, etwa bei Schwelbränden.

Streulichtmelder lösen aus, wenn im Inneren der Einheit das Licht einer Leuchtiode in einem Labyrinth (Messkammer) durch Rauchpartikel gebrochen wird.

Im Ionisationsmelder sind 2 Messkammern verbaut, wovon eine offen und eine geschlossen ist. In der offenen Kammer, werden durch einen radioaktiven Strahler Ionen erzeugt, womit ein Stromkreis erzeugt wird. Dringen nun feinste Rauchpartikel in die Kammer ein, heften sich die Partikel an den Ionenstrahl und der Strom nimmt ab. Dadurch, dass in der 2 Kammer der Stromkreis nicht unterbrochen werden kann (da geschlossene Kammer), kann der Ionisationsmelder, da er den Unterschied auswerten kann, auslösen.

Wärmemelder: Sie lösen aus, wenn sie a) einen Temperatur bestimmten Temperaturanstieg in einer gewissen Zeit registrieren (z.B. 2°Grad pro min) oder b) wenn sie eine bestimmte, vorher eingestellte, Temperatur verzeichnen (z.B. 70°Grad).

Flammenmelder: Sie erkennen keine Schwelbrände, weil sie nur auf den Infrarot- oder Ultraviolettanteil von Flammen reagieren. Sie beruhen darauf, dass sie die Flackerfrequenz und Infrarotanteil der Flammen von anderen Wärmequellen unterscheiden können. Aktive Infrarotflammenmelder lösen Alarm aus, wenn ihr Infrarotstrahl von Flammen und Rauch unterbrochen wird. Passive Infrarotflammenmelder erkennen das Flackern der infraroten Abstrahlung eines Feuers. Die gleiche Funktionsweise hat der Ultraviolett-Flammenmelder, nur dass er auf das ultraviolette Licht der Flammen reagiert.

 

Bei BMA und EMA: Durch Kombi-Melder können Fehlermeldungen reduziert werden, da mehrere verschiedene Meldekriterien durch eine Zwangsläufigkeitsüberprüfung in der Meldezentrale überprüft werden!