Allgemeine Gefahreneigenschaften gefährlicher Stoffe
Gefährliche Stoffe, sind Stoffe oder Zusammensetzungen, die:
ätzend, fortpflanzungsgefährdend, explosionsgefährlich, hochentzündlich, brandfördernd, entzündlich, giftig, sehr giftig, erbgutverändernd, reizend, leichtentzündlich, krebserregend, also kurzum: Gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
sind.
Einteilung in Klassen
Die Verordnungen für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen, mit Eisenbahnen und Binnengewässern (GGVSEB) und das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ordnen Gefahrgüter bestimmter Klassen zu (Manche Klassen sind noch unterteilt…):
Schutz vor Gefahren
Im Rahmen der Tätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter kann man im Umweltschutz mitwirken, indem man Gefahrstoffe (deren Behältnisse) und den Umgang der Mitarbeiter, Lieferanten mit diesen kontrolliert.
Im Verhalten:
- Ein Mitarbeiter raucht beim Tanken des Dienstfahrzeuges.
- Mitarbeiter der Instandhaltungfräst ein Ersatzteil ohne Schutzbrille.
Maßnahmen wären das Unterbinden der fehlerhaften Handlungen und das Hinweisen auf das richtige Verhalten.
Im Zustand von Sachen:
- Aus einer Unterfüllungseinrichtung eines LKWs tropft Öl auf die am Parkplatz angrenzende Wiese.
- Aus einer Rohrleitung, welche violett gekennzeichnet ist, tropft eine Flüssigkeit zu Boden.
Maßnahmen wären das Aufstellen eines Auffangbehälters und die Maßnahme weiter zu melden (fehlende Sachkunde im Beispiel).
In der Lagerung von gefährlichen Gütern:
- Auf einer Baustelle rollen mit Acetylen befüllte Flaschen hin und her, weil ein Bagger Erschütterungen verursacht.
- Im Lager für Gasflaschen wurden einige Wasserstoffflaschen ungesichert abgestellt und drohen immer umzukippen, wenn ein LKW vorbeifährt.
Maßnahme wäre die sofortige Sicherung der Flaschen zu veranlassen mit anschließender Meldung//Bericht.