Aufgaben und Verfahren
Aufgaben des Räumungshelfers sind unter anderem:
- Er unterstützt aktiv den Räumungsvorgang bei einem Räumungsalarm
- Er sucht nach anwesenden Personen und fordert diese zum Verlassen des Bereiches/Gebäude auf
- Er veranlasst Hilfeleistung für Personen bei Bedarf
- Er gibt selber ein gutes Beispiel im Notfall ab und verhält sich ruhig um andere Personen nicht in Panik anzustecken
- Er meldet den Vollzug der kompletten Räumung seines Bereiches an den Räumungsleiter bzw dem Alarmleitenden Krisenstab
- In Ausnahmefällen kann der Räumungshelfer auf Bitte der Einsatzleitung auch andere Aufgaben übernehmen. Zum Beispiel als Absperrposten oder zur Nachschau in seinem Bereich nach verdächtigen Gegenständen (in Anwesenheit der anderen Mitarbeiter, VOR der Räumung ).
Krisenstab: Um im Vorfeld mögliche negative Szenarien, die eine Evakuierung notwendig machen, schnell entgegenwirken zu können, sollte ein Krisenstab eingerichtet werden. Da sich eine solche Zusammensetzung je nach Örtlichkeit und Anlass unterschiedlich sein kann, hier nur beispielhaft dargestellt:
- Betreiber/Unternehmensleitung/Geschäftsführung
- Vertreter der Feuerwehr
- Vertreter der Polizei
- Vertreter des Sicherheitsdienstes
- Vertreter des Rettungsdienstes
- PLATZHALTER für situationsabhängiges Szenario
Organisationsabläufe
Ein schemenhafter Aufbau/Verlauf einer Evakuierung sähe so aus:
Ereignis/Schadensfall: Brand, Explosion, Unfall, Bombendrohung, Unwetter etc. -> Meldung geht ein, Fachkräfte/Krisenstab bewerten, prüfen und wägen daraus einzuleitende Maßnahmen ab -> Maßnahmen (Intervention intern/extern) werden eingeleitet -> nochmals überprüfen ob weitere Maßnahmen benötigt werden.
Schutz von Personen steht bei Evakuierungen immer an erster Stelle. Sachwerte, auch hochwertige, stehen immer hinter dem Menschenleben!
Maßnahmen an Sammelplätzen
Personenzählung! Gibt es Verletzte -> Erste Hilfe bzw. Anforderung medizinischer Hilfe. Meldung an Leitstelle.
Je nach Situation: Panik vermeiden, Deeskalieren
Personen verbleiben so lange am Sammelplatz bis das Gelände/Objekt wieder zum Betreten freigegeben ist oder weitere Maßnahmen angeordnet werden.