§123 StGB – Hausfriedensbruch
Wer rechtswidrig
in ein fremdes befriedetes Besitztum, eine Wohnung, eine Anlage oder Geschäftsräume
oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind
eindringt
ODER
darin trotz Aufforderung des Verlassens verweilt
§223 StGB – Körperverletzung
Wer einen anderen
körperlich misshandelt
oder in seiner Gesundheit schädigt
§303 StGB – Sachbeschädigung
Wer eine fremde Sache
beschädigt oder zerstört
oder anderweitig dauerhaft verunstaltet (Beschmierungen/Graffiti usw)
§242 StGB – Diebstahl
Wer eine fremde
bewegliche Sache
rechtswidrig
wegnimmt
um sie sich oder einen Dritten
zuzueignen
§246 StGB – Unterschlagung
Wer sich oder einem Dritten
eine fremde
bewegliche Sache
rechtswidrig
zueignet
(Die Wegnahme im Gegenzug zum Diebstahl entfällt, da die Sache schon im Besitz des “Täters” ist)
§267 StGB – Urkundenfälschung
Wer eine falsche Urkunde herstellt
oder
eine Urkunde verfälscht
oder
eine falsche Urkunde vervielfältigt
UND mit diesem Dokument im Rechtsverkehr
jemanden täuschen will
§201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Wer das nichtöffentlich gesprochenes Wort
eines anderen
rechtswidrig
auf einem Tonträger
aufzeichnet
oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht
§132 StGB – Amtsanmaßung
Wer andere täuscht
eine Person kraft des öffentlichen Amtes zu sein
oder
eine Handlung durchführt, die nur Personen kraft des öffentlichen Amtes ausführen dürften
§257 StGB – Begünstigung
Wer jemanden hilft
die Vorteile einer Straftat
zu sichern
§258 StGB – Hehlerei
Wer
eine gestohlene oder anderweitig rechtswidrig verschaffte Sache (Vermögensdelikte)
ankauft oder sich selbst oder einem Dritten verschafft
und
diese verkauft oder verkaufen hilft
um sich oder einen Dritten zu bereichern
§263 StGB – Betrug
Wer sich oder einem Dritten
rechtswidrig
unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Unterdrückung wahrer Tatsachen
sein eigenes Vermögen bereichert
und einen anderen im Vermögen beschädigt
§241 StGB – Bedrohung (eines Verbrechens!)
Wer einen anderen oder eine ihm nahestehende Person
mit der Begehung eines Verbrechens
bedroht
oder
wider besseren Wissens
eine Verwirklichung eines Verbrechens gegen einen anderen oder eine ihm nahestehende Person
vortäuscht
§185 StGB – Beleidigung
(Keine Tatbestände, Beleidigung ist Beleidigung…)
Vergehen, auch mittels Tätlichkeit (Missachtung des Betroffenen durch Einwirkung / Tätscheln, Klaps auf den Hinterkopf…)
§306f StGB – Herbeiführen einer Brandgefahr
Wer fremde
feuergefährdete Betriebe & Anlagen, Wälder oder Land-, Forst- Ernährungswirtschaftliche Anlagen/Felder/Erzeugnisse
durch Rauchen / offenes Feuer / Licht / brennende oder glimmende Gegenstände / sonstige Weise
in Brandgefahr bringt
§306 StGB – Brandstiftung
Wer fremde
Gebäude, Fahrzeuge, Technische Einrichtungen (Maschinen), Warenlager, Wälder oder Land-, Forst- Ernährungswirtschaftliche Anlagen/Erzeugnisse
in Brand setzt
oder
durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört
( “In Brand setzen”: Eine Sache gilt als “in Brand gesetzt”, wenn die Sache auch nach Entfernen des Zündstoffs weiter brennt. )
§126 StGB – Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
Wer den öffentlichen Frieden stört
durch Androhung von Straftaten ( Mord, Schwere Körperverletzung, Landfriedensbruch, Brandstiftung, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion->Bombendrohung, etc)
oder
den öffentlichen Frieden
wider besseren Wissens
durch Täuschung der Verwirklichung einer der aufgeführten Straftaten stehe bevor
stört
(Das heißt, man muss nicht alles für die Straftat haben bzw. sie nicht ausführen können muss, aber durch Androhung Chaos verursacht)
§113 StGB – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Wer
gegen eine Handlung von Vollstreckungsbeamten (Amtsträger, Soldaten der Bundeswehr)
mit Gewalt oder durch Drohung von Gewalt
Widerstand leistet
§13 StGB – Begehen durch Unterlassen
Wer es
unterlässt einen Erfolg einer Straftat abzuwenden
obwohl er rechtlich dafür einzustehen hat
wird für die Tat, die er hätte verhindern müssen. bestraft
(Garantenstellung! Beschützen von Rechtsgütern durch Vertrag/Gesetz/enge Lebensbeziehung)
§323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung
Wer es unterlässt
einen anderen in einer Notlage/Notsituation
zu helfen
obwohl es erforderlich und
ihm zumutbar gewesen wäre