Deutschland – Das System

Deutschland ist ein Rechtsstaat, weil durch Gesetze ein Handeln von Regierung und Verwaltung beschränkt und gelenkt wird. So soll staatlicher Willkür vorgebeugt werden und jedem Bürger werden Grundrechte eingeräumt/garantiert, um sie zu schützen. Im deutschen Grundgesetz gibt es unter anderem wichtige Artikel, die den Rechtsstaat genauer definieren:

  • Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG
  • Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Artikel 101 GG
  • Vorrang von Verfassung und Gesetz, Art. 20 Abs. 3 GG
  • Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte, Artikel 19 Abs. 4 GG

Deutschland ist ein Sozialstaat, weil durch Artikel 20 Absatz 1 GG festgelegt ist, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Durch Gesetz und politischer Maßnahmen so so ein friedliche Zusammenleben in der Gesellschaft erreicht werden. Der Gedanke des Sozialstaates setzt aber auch etwas voraus, dass die Bürger sich daran gewillt beteiligen.

Demokratie: Wie oben erwähnt, steht im Artikel 20 des Grundgesetz, dass Deutschland ein demokratischer Staat ist. Demokratie bedeuted, dass die Herrschaft vom Volke ausgeht. Das Volk, also die Bürger, wählen in freien, geheimen Wahlen ihre Vertreter in der Regierung. Abgesichert ist dies durch das zum Beispiel durch das Wahlrecht ( Artikel 20, Absatz 2 auf die Grundbedingungen des demokratischen Verfassungsstaates: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“  ) In Artikel 38 wird noch genauer zum Wahlrecht eingegangen.

Diese „besonderen Organe“, also die Gesetzgebung (Legislative), die vollziehende Gewalt (Exekutive) und die Rechtsprechung (Judikative), erkläre ich im Artikel Gewaltenteilung in Deutschland etwas genauer.

Föderalismus

[button-white url=“#“ target=““ position=““]Unter dem Begriff Föderalismus versteht man ein Ordnungsprinzip eines Staates, welcher mehrere Gliedstaaten (Bundesländer) besitzt, die mit begrenzter Eigenständigkeit ausgestattet sind aber unter der Obhut des gesamten Staates stehen. Im allgemeinen kann man sagen, dass Föderalismus das Zusammenwirken von Bund und Ländern ist. Mehrere Einheiten wirken zusammen als eine Haupteinheit. Die kleineren Einheit, also sozusagen die Bundesländer, haben dabei eigene Regierungen und dürfen begrenzt über gewisse Bereiche entscheiden, so ist zum Beispiel die Polizeiarbeit Landessache.[/button-white]

Republik

Eine Republik ist nichts anderes als eine Staatsform, bei der die Regierenden für eine bestimmte Zeit vom Volk oder von Repräsentanten des Volkes gewählt werden. Wahlen sind hier die Abgrenzung zu einer Monarchie (in welcher das Staatsoberhaupt per Erbfolge bestimmt wird). Außerdem wird der Begriff Republik auf das Gemeinwohl der Gemeinschaft (Das Volk) bezogen, in welcher die Staatsgewalt auf den Willen des Volkes zurückzuführen ist.

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