Besucherscheine werden meistens an betriebsfremde Personen ausgegeben, wenn Werksausweise nicht rechtzeitig oder nicht notwendig (nur einmaliger, kurzer Aufenthalt) sind. Falls normalerweise ein Werksausweis ausgegeben werden sollte, so ist ein ordnungsgemäßer Werksausweis gegen den Besucherschein auszutauschen.
Auf einem Besucherschein sollten folgende Angaben gemacht werden:
- Name/Vorname
- Anschrift
- Firma des Besuchers
- Name des Besuchten
- Besuchte Abteilung / Ort
- Mitgeführte Gegenstände
- Ankunft
- Abgang
- Sichtvermerk Besucher
- Sichtvermerk Sicherheitsdienst
Außerdem sollten auf einem Besucherschein allgemeine Verhaltenshinweise gemacht werden, die vom Besucher unterschrieben werden sollten:
- StVO beachten!
- Sicherheitsdienst bei Erfüllung der Arbeit Folge leisten
- Beim Sicherheitsdienst erkundigen, ob Fotos erlaubt sind
- An den Sicherheitsdienst wenden, falls Unfall oder anderer Schaden erlitten wird.