Je nach Betrieb sind die Aufgaben des Sicherheitsmitarbeiters im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterschiedlicher Natur, Aufgaben können daher sein:
- Kontrolle und Überwachung des Personen- und Fahrzeugverkehrs / Werksverkehrs
- Unfallursachenforschung: Warum passieren an gewisser Stelle öfters Unfälle?
- Maßnahmen gegen Geschwindigkeitsübertretungen im Betriebsbereich
- Überwachung und Sicherung von gefährlichen Gütern/ Gefahrenstoffen/Gefahrguttransporten
- Überwachung von Rettungsgeräten, Schutz-, Sicherheits-, und Löscheinrichtungen
- Feststellen und Absperren von Gefahrenstellen im Betrieb
- Unfallaufnahme / Erste Hilfe
Überwachung der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
Um die Einhaltung der UVV zu kontrollieren, muss man die Aufgaben aus dem speziellen Bereich des Betriebes ableiten bzw. die Tätigkeiten und Verfahren aus den UVV des Betriebes überwachen:
Zum Beispiel bei einer Ausfahrtskontrolle:
- Fahrzeugsicherheit (Beleuchtung funktionsfähig?, Bremsleuchten i.O.?, Blinker ok?)
- Ladungssicherheit (Ladung ordnungsgemäß gesichert?, keine Überbreite festzustellen?)
- Begleitpapiere in Ordnung?
- Befindlichkeit des Fahrers (Alkoholgenuss?)
- Prüfung der Sicherungsobjekte auf Gefahren
Oder bei einer Kontrolle auf dem Betriebsgelände
- Werden Fahrzeuge bestimmungsgemäß benutzt? (Gabelstapler nicht als Leiter benutzen…)
- Ist der Fahrer berechtigt ein bestimmtes Fahrzeug zu fahren?
- Werden bestimmte Arbeiten auch ordnungsgemäß ausgeführt (Kuppel von Zügen ohne Einweiser)
- Hat der Fahrer uneingeschränkte Sicht (Ladung nicht vor der Nase)
- Mitnahme von Personen (Verletzungsgefahr durch herunterhängende Beine etc.)
Kontrolle von Sicherheitskennzeichnungen
Aufgabe des Sicherheitsmitarbeiters ist es unter anderem beim Arbeits- und Gesundheitsschutz mitzuwirken, d.h. auch die Sicherheitskennzeichnungen im Betrieb auf Vorhandensein, Sichtbarkeit und Funktion zu überprüfen. Auch die Einhaltung von Sicherheitshinweisen (Tragen die Mitarbeiter ihre PSA? z.B. Schutzbrille bei Zerspanungsarbeiten etc.) ist vom Sicherheitsmitarbeiter zu kontrollieren. Ist erste Hilfe Material vorhanden? Ist es an seinem Platz? Ist es vollständig? Funktionieren die Notrufeinrichtung?
Handel bei Arbeitsunfällen
Grundsätzliche Handlungen bei Arbeitsunfällen:
- Eigensicherung zuerst: Unfallstelle absichern!
- Gefahrenenquelle beseitigen (Laufende Geräte abstellen)
- Melden: Hilfskräfte alarmieren / Zentrale informieren
- Erste Hilfe leisten
- Hilfskräfte einweisen
- Meldung/Bericht erstellen
Arbeitsunfälle von Versicherten bei ihren versicherten Tätigkeiten müssen beim Unfallversicherungsträger (VBG) angezeigt werden, wenn eine Person getötet wurde oder länger als 3 Tage arbeitsunfähig bleibt.