Der Artikel 5 – Meinungsfreiheit im Grundgesetz garantiert jedem Menschen die freie Meinungsäußerung. Allerdings nur, solange diese Meinung nicht in das Recht anderer Leute eingreift bzw. andere gemeingültige Gesetze bricht. Oft ist dies zum Beispiel der Fall, wenn man jemanden beleidigt oder Kinder in ihren Schutzrechten verletzt.