Artikel 2 des Grundgesetzes garantiert den Menschen in Deutschland die Freiheit, das Leben, körperliche Unversehrtheit und persönliche Entfaltung (sofern keine Rechte anderer Menschen verletzt werden). Die Freiheit kann aufgrund anderer Gesetze eingeschränkt werden, z.B. wenn jemand eine Straftat begeht, die mit Freiheitsstrafe bestraft wird.