Jeder Bürger darf Eigentum besitzen und damit umgehen wie er möchte, solange er damit die Rechte anderer nicht einschränkt. Das heißt, dass der Gebrauch des Eigentums dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Man sollte also niemanden damit “stören”.
Außerdem besagt der Artikel, dass man das Recht auf Erbtum hat.