Artikel 12 GG – Berufsfreiheit

[alert-success](1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.[/alert-success]

Jeder Deutsche kann sich seinen Beruf frei aussuchen, aber auch hier können Gesetze Vorgaben erteilen. Zwangsarbeit ist verboten, außer man sitzt eine Freiheitsstrafe ab.