Auftragsinhalte & Auflagen
Als Arbeitsgrundlage gilt im Sicherheitsdienst – außer den gesetzlichen Bestimmungen, welche auch verankert werden müssen- im Normalfall die Dienstanweisung. Ohne sie könnte der Dienstleistungsauftrag nicht optimal ausgeführt werden. In der Dienstanweisung müssen sämtliche Tätigkeiten und Ziele eindeutig vorgegeben und beschrieben werden. Es ist zu beachten, dass in ihr auch die Rahmenbedingungen (z.B.: lokale Besonderheiten, Philosophie des Unternehmens) für die Ausführung aufgezeigt werden, dazu fordert die DGUV-Vorschrift 23 §9 auch eine umfangreiche Objekteinweisung.
In einer objektbezogenen Dienstanweisung sollte enthalten sein:
- Was ist zu kontrollieren? (Personen, Zustände, Materialien…)
- Was ist das Zeil einer Kontrolle?
- Was ist zu tun, wenn es zu sicherheitsrelevanten Feststellungen kommt? (Meldung in welcher Form, an Wen? auf welchem Weg? )
- Sind betriebsinterne Anweisungen bzw. Betriebsvereinbarung zu beachten? (Quellenangaben ggf zitieren)
- Gesetzliche Regelungen für den zu kontrollierenden Bereich müssen enthalten sein (UVV, Gefahrstoffverordnung etc.)