Alarmdienst
- Der Alarmdienst umfasst viele unterschiedliche Aufgaben, die da laut DIN 77200 unter anderem wären:
- Annahme und Auswertung eines Alarmes/Notfallmeldung
- Erkennen der Alarmart sowie des Alarmumfanges
- Alarmierung von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen hilfeleistenden Stellen
- Einleitung von Erstmaßnahmen
- Erstellen schriftlicher Alarmmeldungen
- Führen von Alarmregistern und sonstigen Dokumentationen
Der Grundauftrag des Alarmdienstes ist der Schutz vor Gefahren von Menschen und Sachwerten. Schäden sollen vermieden oder begrenzt werden und die Ordnung und Sicherheit soll aufrecht erhalten werden.
Abgewickelt wird der Alarmdienst meist über eine gesicherte(!) ständig besetzte hilfeleistende Stelle, wie zum Beispiel eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) / Einsatzzentrale / Alarmzentrale (ALZ). In dieser Zentrale laufen die Alarmmeldungen (z.B. von einer GMA) zusammen und werden ausgewertet sowie weiterführende Interventionen eingeleitet. Der ganze Vorgang der Intervention wird überwacht und dokumentiert.
Ereigniserfassung
- Telefonische Notrufe (evtl. auch Behinderten WCs, Fahrstühle, Sauna etc. )
- Eingehende Meldungen von Mitarbeitern (Posten-/Streifendienst z.B.)
- Festellung von unerlaubten Handlungen via Videoüberwachung (Zaun wird manipuliert, Schranke umfahren etc.)
- Drohanruf wird entgegengenommen (Bombendrohung)
- Alarmierung durch GMA (BMA, ÜMA, EMA), Personensicherungssysteme (Totmann-Schalter) oder überwachte Anlagen melden Störungen bei Grenzüber/-unterschreitungen.
Informationsbereitstellung
- Aufgabenstellungen und Informationen an Einsatz- und Hilfskräfte übermitteln (Abarbeitung gemäß Notfallplan/Alarmplan)
- externe Hilfskräfte (Polizei/Feuerwehr/Rettungsdienst) alarmieren und/oder einweisen
- Zu benachrichtigende Personen alarmieren/informieren (Führungskräfte, Fachdienste)
- Lagepläne/Gebäudepläne übermitteln
- Gefahreninformationen (gelagerte Gefahrstoffe, gefährdete Bereiche) übermitteln
- Bedienungsvorschriften für technische Anlagen und Hilfsmittel übergeben/übermitteln
Nachrichtenabwicklung (professionelle Kommunikation mit Hilfskräften und Betroffenen)
- Einsatzkräfte (Sicherheitsmitarbeiter)
- Rettungs- und Hilfskräfte (Feuerwehr/Rettungsdienst/Polizei)
- Fachdienste (z.B. Haustechniker zur Störungssuche)
- Personen in Notlage (z.B. im Fahrstuhl steckengebliebene)
- Betroffene Personengruppen (z.B. auf dem Sammelplatz bei Evakuierung)
Organisatorische Hilfsmittel bei der Alarmbearbeitung:
Notfallpläne
- Definition der einzelnen Notfälle
- Einstufung der Notfälle (Priorität -> Alarmstufen -> Alarmart)
- Notfallmaßnahmen (Handlungsabläufe)
Alarmpläne
- Alarmierungspläne (Wer?, in welcher Reihenfolge?)
- Alarmdateien/-karteien (Erreichbarkeiten, Rufnummern, Maßnahmepläne)
- Alarmablaufpläne (Was, Wann, Wie, Womit, durch Wen)
Formblätter/Vordrucke
- Ereignisdokumentation ( auch Bild und Tonaufzeichnungen)
- Maßnahmen-Dokumentation (z.B. Alarmkalender )
Alle Notfall- und Alarm-Dokumente, sowie Schlüssel, Karten, Transponder etc. die zur Ereignisbearbeitung an die Einsatzkräfte übergeben werden müssen, müssen auch in einem gesicherten Wertbehältnis (Tresor, Panzerschränke etc.) aufbewahrt und gegen unbefugtes Entnehmen gesichert (PIN/Passwort) sein. Dabei ist zu beachten, dass der Datenschutz beachtet wird.
Eingehende Ereignismeldungen müssen geprüft und bearbeitet werden. Dazu benötigt es umfangreiche Kenntnisse, da ansonsten kostenintensive Maßnahmen evtl. fälschlicherweise eingeleitet werden (Notfallplan zu schnell abgearbeite -> Anfordern von externen Hilfskräften). Damit sich etwaige Fehlentscheidungen vermieden werden können, werden Alarmvorprüfungen durchgeführt:
- Ist es ein Echtalarm/Fehlalarm?
- Welche Wahrnehmungen sprechen für einen Echtalarm?
- Welche Erstmaßnahmen sind zur Gefahrenabwehr/Schadenbegrenzung einzuleiten?
- Sind Abschaltungen/Notschaltungen erforderlich?
- Müssen Eingriffshandlungen (Festnahme von Straftäter) veranlasst werden?
- Sind Ermittlungstätigkeiten (Sabotageversuch, Einbruchsversuch etc.) einzuleiten?
- Wodurch wurde ein Fehlalarm verursacht?
Um einen Echtalarm/Fehlalarm zu überprüfen bzw. bestätigen zu lassen, wird oft ein Interventionsdienst zur Alarmverfolgung zum Ort der Gefahr geschickt. Die Interventionskraft muss in einer festgelegten Zeit am Ereignisort zur Durchführung von Maßnahmen bereit sein. Für alle überwachten Objekte muss einen aktuellen Interventionsplan geben, in dem folgende Angaben gemacht werden müssen:
- Name und Anschrift des Objekts
- Zuständige Polizeidienststelle
- Besonderheiten bei der Anfahrt des Objekts
- Branche/Risiko des Objekts (Bank, Juwelier, gefährdete Personen)
- Angaben zum Schlüsselträger (Person/Stelle die Zugang zum überwachten Objekt hat)
- Besonderheiten (Gefahrenpotenzial, Schlüsselhierarchie)
- Angaben zu GMAs (Lage/Schlüsselzuordnung/Überwachungsart/Belegung der Meldergruppen)
- Angaben zum Errichter der GMA
- Interventionsmaßnahmen, die für jede aufgeschaltete Meldung festzulegen sind (Überfall, Brand, Einbruch, Störung, ausbleibende Testmeldungen, scharf/unscharf schalten)
- zuständige Interventionsstelle (falls erforderlich)
Interventionsdienst
Verhaltens- und Handlungsgrundsätze des Interventionsdienstes:
Allgemeine Sicherheitshinweise:
- Ein handlungsfähiger Zeuge ist wertvoller als ein “toter Held”
- Schnelles, aber nicht überhastet Handeln (Interventionszeiten müssen eingehalten werden, man sollte aber überlegt handeln)
- Risiko für die eigene Sicherheit abwägen
- Flucht- und Rückzugsmöglichkeiten immer im Hinterkopf haben
- Auch harmlose Anlässe können eskalieren oder gar in Gewalt ausarten
- Es muss auch immer damit gerechnet werden, dass Dritte (z.B. umstehende Personen) eingreifen könnten
Einsatzmittel: (VOR Dienstbeginn zu überprüfen)
- Sind alle nötigen Einsatzmittel vorhanden und vollzählig? (persönliche Schutzausrüstung und Hilfsmittel wie Warnweste oder Taschenlampe)
- Einsatzbereitschaft der Einatzmittel überprüfen (Akku vom Funkgerät/Handy geladen? Füllstand des Tanks/Scheibenwaschanlage vom Einsatzfahrzeug?)
- Notwendige Kontakte wichtiger Rufnummern abgespeichert?
- Funktionsfähigkeit der Einsatzmittel überprüfen (Funkgerät testen/Kanaleinstellung bzw. Frequenz, Verkehrstüchtigkeit des KFZ)
- Sicherung gegen Verlust von Einsatzmitteln überprüfen (Waffe im Holster/gesichert, Verschluss von Taschen, Brille gesichert bzw Ersatzbrille dabei?)
Funkverbindung mit NSL:
- Funkgerät stets dabei haben
- Kontakt mit NSL muss aufrecht erhalten werden
- Handlungen immer mit NSL abklären
- Ergebnissen von Kontrollen und Handlungen der NSL mitteilen
- Verdächtige Beobachtungen / Feststellungen der NSL unverzüglich mitteilen
Interventionsauftrag
- Aufgabenerhalt an NSL bestätigen
- Uhrzeiten dokumentieren (Erhalt / Bestätigung)
- Alarmanweisung, Gebäudeplan, Objektschlüssel übernehmen (falls erforderlich)
- Interventionsobjekt anfahren (StVO einhalten, Witterungsverhältnisse beachten)
Annäherung an das Objekt:
- Langsam an das Objekt fahren
- Keine unnötigen lauten Geräusche verursachen (lautes Türknallen, Motor aufheulen lassen)
- Schon bei der Anfahrt auf entgegenkommende Fahrzeuge achten (Details einprägen, Dokumentieren von Kennzeichen, Marke, Farbe, Anzahl Insassen usw.)
- Am Interventionsobjekt auf Personen achten und Details einprägen: Ort/Zeit/Größe/Geschlecht/Gestalt, Alter, Nationalität, Haut, Haare, Bart, Augen usw)
- Fahrzeug verdeckt abstellen (im Schatten)
- Einsatzmittel/Hilfsmittel mitnehmen (Schlüssel nicht sichtbar im Fahrzeug liegenlassen)
- Fahrzeug verschließen
- Gedeckt und geräuscharm an das Objekt herantreten
- Umfeld rundum beobachten
- Außenkontrolle durchführen
- Alarmverifikation vornehmen
Alarmverifikation
- Objekt unscharf schalten (mit NSL abstimmen)
- Gebäude betreten (Sehen -> Hören -> Handeln)
- Alarmursache feststellen (z.B. Notausgang geöffnet, Fluchttürwächter umgeworfen)
- Korrektur vornehmen (z.B Fluchttürwächter instand setzen, Tür schließen)
- Alarm zurücksetzen (ggf von NSL zurücksetzen lassen)
- Festellungen dokumentieren
- Rückmeldung an NSL und ggf. Abgabe der Objektunterlagen und Schlüssel)
Personenkontakt
- Verhalten höflich und sachlich
- Auftreten ruhig und bestimmt
- Abstand einhalten ( 2 Armlängen )
- Nicht ablenken lassen
- Ggf. Identität feststellen (Art und Weise des Griffs zum Ausweis im Auge behalten -> evtl. Griff zur Waffe)
- Nachschau durchführen (Sachen evtl abnehmen/aufbewahren)
Verdacht auf Straftaten
- Tatort weiträumig absperren
- Keine Spuren vernichten
- Verdächtigen nur die Schmalseite des Körpers zuwenden (Die Seite an der keine Einsatzmittel geführt werden)
- Festnahmen nur dann alleine durchführen, wenn sie gefahrlos möglich ist
Festnahmehandlung:
- Unauffällig annähern
- Täter bestimmt ansprechen
- Aus Deckung heraus den Verdächtigen an eine geeignete Stelle (Gut beleuchtet) dirigieren
- Durch das Dirigieren (“Hände hoch, Beine auseinander” wird gleichzeitig die Gefahr verringert
- Ggf. körperliche Gewalt bei Fluchtversuch androhen
- Ggf. Verdächtigen mit Taschenlampe blenden (Taschenlampe vom Körper weg halten, könnte ein Angriffsziel sein)
- Ggf. Hilfsmittel anwenden (Handfessel)
- Polizei erwarten
- Den Hilfskräften (Polizei) erkenntlich machen und auf Verlangen ausweisen
- Hilfskräfte einweisen und informieren und ggf. unterstützen
- Hoheitliche Rechte der Polizei beachten
- Namen des Einsatzleiters der Hilfskräfte sowie Tagebuchnummer erfragen und dokumentieren
- Objektsicherheit wiederherstellen (gemeinsam mit dem Auftraggeber)
Hilfeleistung
- Erste Hilfe nur durchführen, wenn keine Eigengefährdung vorliegt
- Ruhe bewahren -> Erkennen -> Überlegen -> Entscheiden -> Handeln
- Unfallstelle absichern
- Hilfe rufen / Hilfskräfte alarmieren / ggf. Meldung an NSL
- Zusätzliche Schädigung durch Hilfeleistung vermeiden
- Verletzten nicht alleine lassen
- Ggf. Stabile Seitenlage herstellen
- Ggf. mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen
- Ggf. den Verletzten auf sonstige Weise versorgen
- Hilfskräfte bei Eintreffen einweisen