Kurz gesagt: Jeder kann mit seinem Eigentum machen was er will, sofern er andere dabei nicht stört bzw. damit gegen geltendes Recht verstößt.
Tierhalter müssen natürlich die Vorschriften zum Tierschutz beachten.
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.
Kurz gesagt: Jeder kann mit seinem Eigentum machen was er will, sofern er andere dabei nicht stört bzw. damit gegen geltendes Recht verstößt.
Tierhalter müssen natürlich die Vorschriften zum Tierschutz beachten.