Merke:
Wenn es um ein Verbechen geht, ist der Versuch immer strafbar. Also alle Straftaten, in denen die Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe bedeuted kann wegen Versuchs bestraft werden. Sollte der Taterfolg nicht eingetroffen sein, so wird der Versuch milder bestraft als eine vollendete Tat.
Wenn es um ein Vergehen ( Mindeststrafe eines Gesetzes unter einem Jahr Freiheitsstrafe ), nur dann, wenn das Gesetz den Versuch unter Strafe stellt.
Sollte der Täter bei der Handlung einen Gegenstand oder eine Art verwendet, die überhaupt nicht zum Taterfolg beitragen konnte, so kann das Gericht von einer Strafe absehen oder sie mildern.
Siehe auch §49 StGB – Besondere gesetzliche Milderungsgründe