Beispiel:
Wenn Jäger Jochen in seinem Hochsitz auf Wildjagd bei Nebel zu glauben scheint, dass er ein Reh schießt und in Wirklichkeit einen Menschen erschießt, handelte er nicht vorsätzlich, weil:
§212 StGB – Totschlag (Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren!) Durch den Irrtum (Verwechslung Reh/Mensch) entfällt gemäß §16 Abs1 der Vorsatz. §212 StGB – Totschlag setzt den Vorsatz voraus und ist damit nicht anzuwenden.
Es gibt aber noch §222 StGB – Fahrlässige Tötung, der besagt, dass eine fahrlässig begangene Tötung eines Menschen mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft wird. Es ist das mildere Gesetz, dafür würde Jochen bestraft werden.