Info: Wenn man sich nach Aufforderung des Berechtigten nicht aus dem befriedeten Besitztum entfernt, begeht man ein Echtes Unterlassungsdelikt.
Tatbestand:
- Wer in die Wohnung, Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum
- oder in Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind
- eines anderen
- widerrechtlich eindringt ODER
- ohne Befugnis darin verweilt
- und sich nach Aufforderung der Berechtigten
- nicht entfernt
Beispiel: Max bekommt keinen Besucherschein am Empfang von Firma X und übersteigt daher einen Zaun, weil er dort seinen ehemaligen Schulkumpel Bolle besuchen möchte, der dort eine Ausbildung begonnen hat.
- Wer in das befriedete Besitztum: Max ist auf das von Firma X umzäunte Privatgelände und daher auf befriedetem Besitztum
- eines anderen: Firma X ist befriedetes Besitztum und Privatgelände
- widerrechtlich eingedrungen: Max hatte keinen Besucherschein bekommen und hatte daher auch keine Erlaubnis das Gelände zu betreten, also war das eindringen über den Zaun widerrechtlich
Max hat daher alle Straftatbestände erfüllt und sich daher des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht.