Tatbestand:
- Wer einen Amtsträger oder Soldaten der BW,
- der zur Vollstreckung von Rechtsverordnungen berufen ist,
- bei der Vornahme einer solchen,
- mit Gewalt oder Drohung von Gewalt,
- Widerstand leistet oder ihn tätlich angreift
Beispiel: Wenn Polizist X den Hooligan Y wegen schwerer Körperverletzung verhaften möchte, und dieser sich dabei mit Tritten und Schlägen wehrt, so ist das Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
- Wer einen Amtsträger: Der Polizist ist Beamter und somit Amtsträger
- der zur Vollstreckung von Rechtsordnungen berufen ist: Der Polizist ist zu solchen Handlungen berufen
- bei der Vornahme einer solchen: Der Polizist wollte Hooligan Y gerade verhaften, also die Rechtsordnung vollstrecken.
- mit Gewalt: Hooligan Y trat und schlug den Polizisten, das ist Gewalt.
- Widerstand leistet: Das Treten und Schlagen von Hooligan Y ist Widerstand, da er sich nicht verhaften lassen wollte.
Somit sind alle Tatbestände erfüllt. Sollten Rechtswidrigkeit und Schuld gegeben sein, wäre Hooligan Y strafbar gemäß §113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.