Unterschied Arbeitsordnung/Betriebsordnung <-> Betriebsvereinbarung

Gerade wenn es um Kontrollen von Personen geht, kommen immer wieder die Begriffe „Arbeitsordnung“, „Betriebsordnung“ und „Betriebsvereinbarung“ als Grundlage bzw. Voraussetzung vor.

Um es zu vereinfachen: Mit Arbeitsordnung und Betriebsordnung ist das Gleiche gemeint, die Begriffe werden nur unterschiedlich genutzt. Der öfter verwendete (und neuere) Begriff ist Betriebsordnung.

Wo liegt nun also der Unterschied zwischen einer Betriebsordnung und einer Betriebsvereinbarung?

Die Betriebsordnung regelt das Zusammenleben und Zusammenarbeiten aller Mitarbeiter eines Betriebes. Das Ordnungsverhalten der Mitarbeiter soll durch vorgegebene Verhaltensweisen das Betriebsklima und den Betriebsfrieden sichern. Beispiele in einer Betriebsordnung sind in etwa das Benutzen von privaten Mobilfunkgeräten, das Tragen von Dienstkleidung oder eben auch das Erdulden von Zugangskontrollen. Weiter enthält eine Betriebsordnung auch die Sanktionen, die im Falle der Nichteinhaltung gegen bestimmte Regeln der Betriebsordnung verstoßen. Die Betriebsordnung kann vom Arbeitgeber ohne Betriebsrat erlassen werden, wenn es sich um „arbeitsnotwendige Maßnahmen“ (Dem Arbeitnehmer wäre es ohne eine spezielle Regelung nicht möglich, seine Arbeitsleistung zu erbringen) handelt.

Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgeschlossen und enthält Rechte und Pflichten sowie auch (wie ein Gesetz oder Tarifvertrag) verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes. Auch hier kann ein Erdulden von Kontrollen vereinbart werden.