Public Private Partnership

Eine Public Private Partnership ist nichts anderes als eine öffentlich-private Partnerschaft. Im Zusammenhang mit Recht und Sicherheit bedeuted es, dass eine private Institution mit einer öffentlichen Institution zusammenarbeitet. Zum Beispiel ein privates Sicherheitsunternehmen mit der Polizei.

Ziel solcher Partnerschaften ist es, den Menschen die größtmögliche Sicherheit in der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Dabei können den privaten Dienstleistern auch Rechte eingeräumt werden, die sie im Normalfall nicht hätten (z.B. den Verkehr regeln). Dazu bedarf es zwingend einer Zustimmung des Ordnungsamtes.

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