Kontrollen – Dienstkundliche Vorgehensweise

Für alle Kontrollen jeglicher Art gelten folgende Grundsätze:

  • Betroffener muss einwilligen (Es sei denn bei Verdachtskontrollen, aber Zwang nur als letztes Mittel anwenden (und NUR wenn rechtliche Voraussetzungen vorliegen!)
  • Gleichheitsgrundsatz beachten (keine Schikane)
  • Beachtung der Menschenwürde
  • Sachliche Durchführung
  • am besten in einem räumlich abgetrenntem Raum
  • Am besten zu zweit durchführen (Eigensicherung)
  • Gesetzliche Vorschriften und Betriebliche Vorgaben ( Betriebsvereinbarungen, Betriebsordnung, Hausordnung, betriebliche Anweisungen und Richtlinien) beachten
  • Verzögerungen vermeiden (Stichprobenkontrollen)
  • Meldungen von Problemen und Schwierigkeiten an die zuständigen Stellen
  • keine Willkürmaßnahmen
  • nicht in fremdes Eigentum eindringen
  • Melde- und Informationswege beachten

Mitarbeiter-Kontrollen dürfen nur aufgrund der sogenannten „freiwilligen Unterwerfung“ erfolgen. Das heißt, dass entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag (oft über die Betriebsordnung) oder in die Hausordnung aufgenommen werden.

Betriebsfremde Personen haben sich auch an die Hausordnung zu halten und damit auch an der „freiwilligen Unterwerfung“ (Sofern diese Maßnahmen/Kontrollen in der Hausordnung verankert sind).

Bei Routinekontrollen von Personen sollte man sich zuerst vorstellen (Name, Vorname, Funktion) und sich legitimieren (Ausweis zeigen). Außerdem ist der Kontrollwunsch zu äußern.

Wenn Kontrollen verweigert werden, so ist der Kontrollwunsch zu wiederholen. Auf die Kontrollgrundlagen/-Befugnis (je nachdem, ob Arbeitsvertrag/Betriebsordnung/Hausordnung) ist hinzuweisen. Wird die Kontrolle weiterhin verweigert, so muss auf die Folgen (arbeitsrechtliche Konsequenzen: Belehrung, Ermahnung, Abmahnung, Verweis in die Personalakte) hingewiesen werden und eine Meldung geschrieben werden.

Bei Weigerung einer Kontrolle von betriebsfremden Personen können unterschiedliche Maßnahmen denkbar:

  • Belehrung über das Hausrecht/vertragliche Vereinbarungen
  • Verweigerung des Zutritts
  • Dem Betriebsgelände verweisen
  • Hausverbot/Werkverbot
  • schriftliche Mitteilung an Betriebs- und Fremdfirmenleitung

 

Präventivkontrollen-Repressivkontrollen