Kontrolle von Gefahrguttransporten

Sichtbare Mängel

Der Gefahrguttransporter muss auf sichtbare Mängel hin kontrolliert werden.

  • Ist irgendwo eine Leckage?
  • Wie ist der Zustand der Bereifung?
  • Bremslicht, Blinker, Scheinwerfer auf Funktion prüfen
  • Prüfungspflichten (HU, AU, elektrische Ausrüstung) aktuell?

Berechtigungsscheine und Zulassungen

  • ADR-Bescheinigung vorhanden und gültig?
  • Zulassungsbescheinigungen Teil1 / Fahrzeugschein vorhanden?
  • Zulassungsbescheinigungen für Gefahrgüter vorhanden?
  • Zulassungsbescheinigungen noch gültig?

Beförderungspapiere

Beförderungspapiere im Sinne der ADR gilt jenes Begleitpapier, in dem die nach ADR vorgeschriebenen Eintragungen enthalten sind. In der Praxis werden meist Lieferscheine oder Frachtbriefe dazu verwendet. Wichtig ist, dass sie alle erforderlichen Eintragungen enthalten.

Unfallmerkblätter

  • Schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter) vorhanden?
  • Schriftliche Weisungen im Führerhaus?
  • Ungültige schriftliche Weisungen in einem Umschlag mit der Aufschrift „Ungültige Merkblätter“ vorhanden?

Schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter) müssen auf das beförderte Gefahrgut bezogen sein, es gibt 3 Arten:

  • Schriftliche Weisungen für Einzelstoffe
  • Schriftliche Weisungen für Gruppen (haben alle die gleichen Gefahren)
  • Klassenunfallmerkblätter für Zusammenladungen (Güter aus unterschiedlichen Gruppen)

Schriftliche Weisungen enthalten folgende Angaben:

  • Eigenschaften des Gefahrgutes
  • Art der Gefahren
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Maßnahmen der Gefahrenabwehr

Für spezielle Kontrollen eines Gefahrguttransportes nach dem Gefahrgutrecht benötigt die GSSK eine zusätzliche Unterweisung.

Feuerlöscher

  • Bei einem Gefahrguttransport müssen immer 2 Feuerlöscher mitgeführt werden!
  • Es ist zu prüfen, ob die Prüffristen der Feuerlöscher eingehalten wurden und einsatzbereit sind.

Kennzeichnung/Warntafel

  • Es ist zu prüfen, ob die Kennzeichnungen am Fahrzeug mit den mitgeführten Unterlagen übereinstimmen.
  • Es ist zu prüfen, ob die Kennzeichnungen, also die Warntafeln, korrekt am Fahrzeug angebracht sind. (Vorne und hinten mit Gefahr- und Stoffnummer, bei Mehrkammern-Transport seitlichen und vorne/hinten mit neutraler Warntafel)
  • Außerdem muss die Verpackung/Ladung auch gekennzeichnet sein.