Grundlagen der Zusammenarbeit mit anderen Kräften

Im Normalfall besteht eine Zusammenarbeit mit anderen Kräften bei der präventiven Gefahrenabwehr. Zum Beispiel bei großen Veranstaltungen der Öffentlichkeit (Schützenfest/Jahrmarkt/Sportveranstaltungen etc. / Private Public Partnership). Im Ereignisfall und je nach Präsenz kann aber auch im Ernstfall kooperiert werden (z.B. Evakuierung/Brandschutz).

Im Vorfeld sollte man alle teilnehmenden Hilfskräfte vor Beginn eines Einsatzes kurz zusammenführen um sich gegenseitig vorstellig zu werden. Das stärkt die Bindung untereinander und kann dann bei einem Ereignisfall die Kommunikation fördern, weil man sich schon „kennt“.

Die Aufgabenverteilung zwischen privaten Sicherheitskräften und hoheitlichen Kräften, wie z.B. der Polizei, muss im Vorfeld klar geregelt werden. Wer greift wann zuerst ein, wer ist für welchen Bereich zuständig? Wie werden Informationen und an wen weitergegeben? Die Kompetenzen für alle Zuständigkeiten müssen vorher festgelegt werden!

Im Falle einer akuten Gefahrenabwehr müssen hoheitliche Kräfte sofort einschreiten, da unmittelbarer Handlungsbedarf besteht und die Sonderzugangsrechte sofort greifen.

Als Sicherheitskraft gilt es in solchen akuten Gefahrensituationen die anderen Kräfte nach bestem Wissen zu unterstützen, denn sie kennen die örtlichen Gegebenheiten, gefährliche Standorte von Substanzen, Schwachstellen am Objekt etc.

Grundlagen für das Wissen über das Objekt entnimmt man grundsätzlich der Objektbezogenen Dienstanweisung, den Umgang mit anderen Hilfskräften aus einer dafür vorgesehenen Dienstanweisung. Die Verhaltensregeln für die Sicherheitskraft sollten klar beschrieben werden, etwaige Handlungsweisen und Verantwortlichkeiten eindeutig erkennbar sein.

Es gilt stets zu beachten, dass die hoheitlichen Kräfte für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verantwortlich sind. Trotzdem muss die Verantwortung auf mehreren Schultern verteilt werden um sie in Gänze umzusetzen. Ein Gewaltmonopol ist kein Sicherheitsmonopol!

Außerdem ist nach jedem gemeinsamen Einsatz eine Nachbesprechung durchzuführen um entstandene Problemfelder beim nächsten Einsatz zu vermeiden und somit Lösungsmuster zu entwickeln.

Spannungsfelder aufgrund unterschiedlicher Aufgaben oder Auffassung zwischen dem Sicherheitsdienst und hoheitlichen Kräften können immer wieder auftreten. Und wie die Wörter Aufgaben und Auffassung es schon beschrieben, können diese aus einem Aufgabenbezogenen Bereich (Sonderzugangsrechte Ja/Nein) oder auch aus einem persönlichkeitsorientierten Spannungsfeld (z.B.: SMA -> Unterordnung für hoheitliche Kräfte) kommen. Diese gilt es proffessionell abzubauen.