Gewaltenteilung in Deutschland

Deutschland ist ein Land, in welchem es nur dem Staat erlaubt ist, Gewalt – zur Sicherung der Öffentlichen Ordnung und des friedlichen Zusammenlebens – anzuwenden. Das ist das Gewaltmonopol des Staates. Ausnahme bilden nur die „Jedermannsrechte“, also die Gesetze, die jemanden in einer Notsituation erlauben sich mit Gewalt zu verteidigen (Notwehr/Notstand etc).

Gewaltmonopol
[button-yellow url=“#“ target=““ position=““]Nur der Staat darf zur Durchsetzung der inneren Souveränität des Staates Gewalt anwenden. Auch der Staat ist an seine Gesetze verbunden und muss danach handeln. Dem normalen Bürger ist physische Gewalt untersagt, es sei denn die staatliche Gewalt ist zur Durchsetzung eines Anspruchs nicht rechtzeitig erreichbar -> Notwehr §32 STGB und §227 BGB/ Selbsthilfe §229 BGB[/button-yellow]

Diese Gewalt des Staates wird auf verschiedene Bereiche aufgeteilt, so dass diese sich selbst „überwachen“, das nennt man dann Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung soll die Rechtsgüter (Leben, Leib, Freiheit, Eigentum etc.) der Bürger zu schützen und absichern.

  • Legislative

Die gesetzgebende Gewalt.

Die Legislative berät über Gesetze und verabschiedet diese (Gesetzgebung). Außerdem kontrolliert sie die Exekutive und Judikative.  In einer repräsentativen Demokratie (z.B. bei uns! In Deutschland hat der Bundespräsident eine repräsentative Aufgabe) bilden die Parlamente (Bundestag / Landtag ) die Legislative.

BEISPIEL: Der Bundestag verabschiedet 2017 das Netzwerkdurchsuchungsgesetz ( NetzDG ) „zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ im Internet.

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  • Judikative

Die gesetzsprechende Gewalt.

Zur Judikative zählen in Deutschland die rechtsprechenden Gerichte wie z.B. das Bundesverfassungsgericht, die Bundesgerichte und die Gerichte der Bundesländer (Oberlandesgerichte, Landgerichte)

Die Judikative wird in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht, den Bundesgerichten und den Gerichten der Bundesländer ausgeübt. Die Richter sind unabhängig (gegenüber anderer Institutionen, Gewalten und in etwa auch Vorgesetzten) und an Gesetz und Recht gebunden.

Die Judikative ist zuständig für das Einhalten und der rechtmäßigen Ausführung von Gesetzen. Bei Verstößen wird das Handeln/Verhalten bestraft. Die Judikative wird erst tätig, wenn eine juristische oder natürliche Person Klage erhebt (Dispositionsmaxime) oder die Staatsanwaltschaft strafrechtlich gegen ein Vergehen/Verbrechen ermittelt (Akkusationsprinzip).

BEISPIEL: Ein Richter des Landgerichts verurteilt jemanden aufgrund eines begangenen Verbrechens zu 6 Monaten Freiheitsstrafe.

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  • Exekutive

Die ausführende Gewalt. Oder auch die vollziehende Gewalt.

Das sind zum Beispiel der Bundesregierung und alle verwaltungstechnischen Behörden wie die Landesverwaltung, Kreisverwaltung, Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung. Aber auch das Finanzamt, die Polizei oder eine Justizvollzugsanstalt sind ausführende/vollziehende Gewalten in Deutschland. Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden.

BEISPIEL 1: Die Stadtverwaltung (Ordnungsamt) versendet Bußgeldbescheide wegen Falschparkens (Ordnungswidrigkeit) an den Bürger. ( –>Bei Einspruch des Sünders entscheidet dann die Judikative, ob und wie hoch die „Strafe“ ausfällt.)

BEISPIEL 2: Person A begeht eine Körperverletzung nach §223 StGB (wurde von der Legislative erstellt), nun ist es Aufgabe der Exekutive (Polizei) Person A wegen eines Verbrechens festzunehmen, damit später ein Gericht (Judikative) ein Urteil sprechen kann.

 

Gewaltenverschränkung

Es sei bemerkt, dass es in Deutschland auch eine Gewaltenverschränkung geben kann. Das heißt, dass eine Person (z.B. der Bundeskanzler) nicht nur der ausführenden Gewalt als Regierungsmitglied angehört, sondern auch gleichzeitig als Abgeordneter im Bundestag Gesetze auf den Weg bringt.  ( Normalerweise könnte man sagen, dass in diesem Fall die Gewalten Legislative und Exekutive sich hier nicht überwachen, sonder eher im Gegenteil agieren. Da im Bundestag aber auch eine Opposition sitzt, die die Regierung überwacht bzw. kontrolliert, ist ein Machtmissbrauch mehr oder weniger eingedämmt. Außerdem sei gesagt, dass das Bundesverfassungsgericht als Teil der Judikative Gesetze, die vom Bundestag beschlossen werden, stoppen kann, sofern sie z.B. gegen die Verfassung/Grundgesetze verstoßen.  )

GEWALTENÜBERGREIFENDES BEISPIEL: Wenn Person A sich mit dem Auto auf der Autobahn nicht an die maximal zulässige Geschwindigkeit bei einer Polizeikontrolle gehalten hat, so stellt die Polizei als ausführende Gewalt (Exekutive) einen Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens an Person A aus. Außerdem sorgt die Exekutive (Landratsamt/Bußgeldstelle) dafür, dass Person A den Bußgeldbescheid per Post zugestellt wird. Wenn Person A sich aber ungerecht behandelt fühlt und Einspruch einlegt, so wird die Judikative (z.B. das Amtsgericht) über die Strafe/Ordnungswidrigkeit urteilen und Recht sprechen.

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