Artikel 20 GG – Grundlagen staatlicher Ordnung

[alert-success](1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.[/alert-success]

Im Artikel 20 des Grundgesetzes wird festgelegt, welche Art von Staat die BRD ist (Demokratie, Sozialstaat). Zudem wird die Gewalt auf den Staat übertragen (Sie geht eigentlich vom Volke aus) und das die Gewaltenteilung genannt und dass sie sich an Gesetz und Recht halten muss. Es steht aber jedem Deutschen zu, Unrecht entgegenzuwirken, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Wichtige Themen dazu:

Deutschland – Das System (Rechtsstaat | Sozialstaat | Demokratie | Föderalismus | Republik)

Gewaltenteilung (Legislative | Judikative | Exekutive – Gewaltmonopol & Gewaltenverschränkung)