Alarmierungsmaßnahmen

Alarmierungsgrundsätze

Bei einer Alarmierung geht es in erster Linie um die Sicherheit von Personen und Sachen. Es benötigt klare und strukturierte Abläufe im Betrieb um die Sicherheit so gut es geht zu ermöglichen. Im Brandschutz gibt es hierfür eine Brandschutzordnung, die in mehrere Teile gegliedert ist.

Teil A dieser Brandschutzordnung ist ein Alarmplan, der gut sichtbar für alle Mitarbeiter und Besucher ausgehangen wird. In ihm wird informiert, wie man sich im Brandfall verhalten sollte.

Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an alle Mitarbeiter des Betriebes. Sie enthält wichtige und teils spezielle Informationen zum Brandschutz in direktem Bezug auf den Betrieb bzw. dem Objekt. Die Brandschutzordnung Teil B muss jährlich unterwiesen und von jedem einzelnen Mitarbeiter gegengezeichnet werden. (In der Brandschutzordnung Teil B ist die Brandschutzordnung Teil A enthalten!  -> Unterweisung/Unterschrift der Vermittlung)

In ihr sind meistens folgende Dinge geregelt:

  • Brandverhütung
  • Brand- und Rauchausbreitung
  • Flucht- und Rettungswege
  • Melde- und Löscheinrichtungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Brandmeldung
  • Alarmsignale und Anweisungen
  • In Sicherheit bringen
  • Löschversuche unternehmen
  • Besondere Verhaltensregeln

Teil C der Brandschutzordnung richtet sich nur an Mitarbeiter im Betrieb mit Brandschutzaufgaben, sprich Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzhelfer. In ihr wird die Durchführung von vorbeugenden Maßnahmen im Brandschutz geregelt und weist diese den verantwortlichen Personen zu. In ihr wird folgendes geregelt:

  • Brandverhütung
  • Meldung und Alarmierung
  • Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt(!) und Sachen
  • Löschmaßnahmen
  • Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
  • Nachsorge

Alarmierungssysteme

Alarmierungssysteme dienen der Warnung von Personen bei Gefahr und/oder dem Herbeirufen von Hilfe zur Gefahrenabwehr. Glocken, Sirenen oder Hup-Signale können bei einer Alarmierung verwendet werden. In größeren Betrieben mit hohem Personenverkehr sollte Sprachalarmanlagen (SAA) eingesetzt werden (alte Bezeichnung ELA – ELektro-Akustische Anlage). Wenn eine SAA durch eine Brandmeldeanlage (BMA) angesteuert wird, so gehört sie zu den Gefahrenmeldeanlagen (GMA) und muss funktionssicher ausgeführt und überwacht werden. Das Gefahrensignal muss mindestens 30 Sekunden abgestrahlt werden, darf aber durch Sprachdurchsagen einer Sicherheits-Auslösestelle (Feuerwehr-Sprechstelle) unterbrochen werden. Diese können direkt durchgesagt oder als abgespeicherter Text übermittelt werden. Akustische Gefahrensignale und/oder Sprachdurchsagen erfolgen entweder automatisch durch eine BMA bzw einer anderen GMA oder manuell über Auslöse-/Sprechstellen per Steuereinrichtung.

Aufbau einer Brandmeldeanlage ( BMA )

Aufbau BMA, Quelle:Minimax GmbH & Co. KG

Abläufe ( Intern / Extern )

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